Die wichtigsten Absicherungen für Tierhalter
Oft genießen Tiere den Status von Familienmitgliedern. Aber auch seitens des Gesetzgebers stehen Tiere unter besonderem Schutz.
Wird Ihr Tier krank oder erleidet einen Unfall, entscheidet nicht der Marktwert darüber, ob Sie zum Tierarzt gehen oder nicht. Sie tun es aus Zuneigung zu Ihrem Tier.
Als Tiernutzer sollte man sich frühzeitig um den Versicherungsschutz für seine Nutztiere kümmern, denn viele Risiken können schnell die eigene Existenz bedrohen.
Diese Versicherungen bieten Ihnen eine Kostenerstattung , wenn Ihr Tier einem Dritten einen Schaden zufügt oder bei Krankheit oder anderen Ereignissen hohe Kosten verursacht.
Im Einzelnen sind das folgende spezielle Tierversicherungen:
Tierhalterhaftpflichtversicherung
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung reguliert Schäden, die Ihr Tier einem Dritten zugefügt hat. Dazu gehören alle Personen- und Sachschäden sowie möglicherweise entstandene Vermögensschäden.
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Tierkrankenversicherung
Für Hunde, Katzen und Pferde bietet der Versicherungsmarkt die Möglichkeit der Krankenversicherung. Eine solche Versicherung kommt für einen gewissen Teil der anfallenden Kosten auf. Für Pferde gibt es eine ganze Reihe von Versicherungslösungen, die mit fest vereinbarten Versicherungssummen arbeiten und beim Eintreten eines bestimmten, versicherten Ereignisses die Basis einer Erstattung sind.
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Kastrationsversicherung
Der Versicherungsschutz gilt während des Eingriffs und für eine gewisse Anzahl von Tagen danach. Voraussetzung für eine Entschädigung ist die Kastration durch einen Tierarzt
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Leibesfrucht-Versicherung
Der Versicherungsschut
Versichert sind der Tod und die Nottötung des Embryos bzw. Jungtieres bedingt durch Krankheit.
Dauerhafte Unbrauchbarkeit infolge Krankheit, Unfall, Brand, Blitzschlag, Diebstahl oder Raub können ebenfalls – je nach gewähltem Anbieter und Tarif – zu einer Entschädigungsleistung führen.
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Optionale Zusatzversicherungen
Beispiel
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Schadenbeispiele
Pferd schlägt aus
Beim Ausführen einer Stute erschrak das Pferd aufgrund eines lauten Geräusches und schlug mit dem Huf aus. Unglücklicherweise traf es einen Passanten an der Brust und brach ihm dabei zwei Rippen. Der Geschädigte nahm den Pferdebesitzer in der
Folge des Unfalls wegen Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Behandlungskosten und Reinigung der Kleidung in Anspruch. Die Schadenhöhe wurde auf 1.700 € geschätzt.
Beispiel 2
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