Inventarversicherung
Das Gefühl von Sicherheit manifestiert sich für uns Menschen nirgends so, wie das Wohlbefinden in den eigenen vier Räumen. Gerade hier gelten Schäden oder Eindringlinge als besondere Verletzung unseres Sicherheitsgefühls.
Eine Inventarversicherung hilft, Ihnen dieses Gefühl von Sicherheit zu gewährleisten.
Gegenstand des Produkts / Inhalt
Versichert sind bewegliche Sachen in den betrieblichen Räumen. Dazu zählen technische und kaufmännische Betriebseinrichtung und Waren.
Versichert ist Ihre komplette betriebliche Einrichtung, das bedeutet alle Gegenstände, Wertsachen oder Bargeld, eigene Einbauten, die sich in Ihren Gewerberäumen befinden. Auch Vorsorge, zum Beispiel für künftige Neuanschaffung ist beinhaltet.
Wichtig ist, dass im Vertrag die Risikoorte aufgeführt werden. Grundsätzlich entspricht die Versicherungssumme dem Neuwert und muss von Ihnen festgelegt werden.
Was ist versichert?
Schäden verursacht durch:
- Feuer/Brand - inklusive der Verrußungsschäden
- Leitungswasser - Durchnässungsschäden an Betriebseinrichtung und Waren durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser
- Sturm/Hagel - insbesondere das Eindringen von Regen aufgrund von durch Sturm verursachten Gebäudeschäden
- Einbruchdiebstahl/Vandalismus/Raub - Ersatz des Diebesgutes und Beseitigung von Schäden an der Betriebseinrichtung
- Überschwemmung und weitere Naturkatastrophen - Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbrüche
Versicherte Kosten:
- Ersatz von Sachen - Reparatur bis hin zum Neuwertersatz nach Totalschaden
- Aufwendungen für die Wiederherstellung von Geschäftsunterlagen einschließlich Software, Daten
- Aufräum- und Abbruchkosten - Aufräumen des Schadens (auch die Entsorgung)
- Bewegungs- und Schutzkosten (auch unbeschädigtes Inventar)
Was ist nicht versichert?
Schäden verursacht durch:
- durch Krieg, Kernenergie, innere Unruhen
- in der Feuerversicherung: Sengschäden, Überspannungsschäden
- in der Einbruchdiebstahlversicherung: Schäden an Automaten sowie an verschlossenen Registrierkassen
- in der Leitungswasserversicherung: Schäden durch Wasserdampf, durch Plansch- oder Reinigungswasser, durch Schwamm und durch Sprinklerleckage
- in der Sturmversicherung: Schäden durch Sturmflut, Lawinen und durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz in nicht ordnungsgemäß geschlossene Öffnungen
- in der Elementarschadenversicherung: Schäden durch Sturmflut oder Rückstau
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Einige dieser Punkte können je nach Bedingungswerk mitversichert werden.
Optionale Einschlüsse
Für die elektronische Betriebseinrichtung empfiehlt sich eine spezielle Elektronikversicherung. Sind höherwertige Scheiben, Verglasung und Lichtkuppeln vorhanden, empfehlen wir den Einschluss einer Glasbruchversicherung.
Bei Betriebsunterbrechung durch eine der oben benannten versicherten Gefahren, sollten Sie Ihre fortlaufenden Kosten sowie Aufwendungen für Löhne und Gehälter, des entgangenen Gewinns, über eine Betriebsunterbrechungsversicherung absichern.
Schadenbeispiele
Durch einen Rohrbruch sickert Leitungswasser in den Raum. Equipment, Möbelstücke und Geschäftsunterlagen in zwei Zimmern werden beschädigt. Da Sie nicht anwesend waren, konnte erst nach Aufbrechen der Tür durch die Feuerwehr das Wasser gestoppt werden. In Ihren Räumen sind Schäden im Wert von 13.500 Euro entstanden.
Über das Wochenende haben Diebe bei einem Einbruch alle unterhaltungselektronischen Geräte gestohlen. Der geschätzte Schaden beträgt knapp 40.000 Euro.