Halle / Saal
Mit den Vereinsmitgliedern gemütlich zusammen sitzen, essen und den Aufstieg in die nächste Liga mit dem Sportclub begießen. Mit den Freunden zum Karnevalsauftakt schunkeln oder mit den Kollegen bei der Betriebsfeier über den Vorgesetzten tuscheln. Ohne eine geeignete Location sind diese gemeinschaftlichen Aktivitäten nicht möglich. Genau hierfür gibt es Veranstaltungshallen und Säle.
Gerade in Kleinstädten und Gemeinden – außerhalb der Metropolen und Ballungsgebiete – ist der Betrieb solcher Locations wichtiger Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens. Hallen und Säle bieten meist als vielseitiges und anpassungsfähiges Haus für jede Veranstaltung den perfekten Rahmen – von festlich bis familiär und von repräsentativ bis spektakulär. Für größere Veranstaltungen ist eine Mehrzweckhalle ideal. Sie bietet viel Platz für Events jeglicher Art. Es können hier auch Messen, Sportveranstaltungen und Tagungen stattfinden.
Ausstattungsmerkmale
- Ein Veranstaltungssaal ggf. mit Bühne
- Sitzgelegenheiten, ggf. in abgetrenntem Bereich
- Musikanlagen/DJ-Pult/Lichtanlage/ggf. Nebelmaschine
- Garderobe
- Mindestens eine Getränkebar/Tresen, ggf. Grill/Verkauf von Nahrung
- Sanitäre Einrichtungen
- ggf. abgetrennter Raucherbereich/Innenhof bzw. Outdoor-Bereich
- Büro, Lagerraum, Backstage-Bereich für Künstler und Angestellte
- Flucht- und Rettungswege
Nutzungsmöglichkeiten
Ganz gleich ob Vereinshaus, Jugendclub, regionales Parteizentrum oder Restaurant und Diskothek: Hallen und Säle werden vielseitig genutzt und sind, je nach Ausmaßen und Ausstattung, genau die richtige Location für Veranstaltungen unterschiedlicher Art. Veranstalter können z. B. Privatleute, Firmen, Vereine oder professionelle Eventagenturen sein, die zu internen Treffen oder geschlossenen Veranstaltungen einladen oder bestimmte Lokalitäten für öffentliche Events buchen. Außerdem können Gemeinden in ihrer Umgebung Hallen oder Säle für Jugendtreffs, gemeinnützige Veranstaltungen oder Sommerfeste selbst betreiben oder anmieten.
Der Besitzer bzw. Betreiber der Locations hat sich zu vergewissern, dass der Veranstalter des jeweiligen Events alle gesetzlich vorgeschrieben und in der Hausordnung festgelegten Sicherheitsvorkehrungen einhält. Dazu gehören die Brandschutzordnung, ordnungsgemäße Fluchtwege oder gegebenenfalls ein abendliches Tür- und Sicherheitspersonal.