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Kfz-Versicherung


Wer sich motorisiert in den Straßenverkehr begibt, muss eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abschließen. So verlangt es das Gesetz.

Diese Pflicht gilt sogar für Fahrräder mit Hilfsmotor. Im Straßenverkehr gilt die Regel: Im Falle eines Unfalls ist der verursachende Auto- oder Kraftradfahrer unbegrenzt schadenersatzpflichtig.

Folgende Absicherungsformen gibt es:

  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Teilkaskoversicherung
  • Vollkaskoversicherung (inklusive Teilkasko)


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