Kfz-Versicherung
Wer sich motorisiert in den Straßenverkehr begibt, muss eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abschließen. So verlangt es das Gesetz.
Diese Pflicht gilt sogar für Fahrräder mit Hilfsmotor. Im Straßenverkehr gilt die Regel: Im Falle eines Unfalls ist der verursachende Auto- oder Kraftradfahrer unbegrenzt schadenersatzpflichtig.
Folgende Absicherungsformen gibt es:
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- Teilkaskoversicherung
- Vollkaskoversicherung (inklusive Teilkasko)
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