Privatkunden
Haftung
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Haftung
Laut § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist jeder, der einem anderen einen Schaden widerrechtlich zufügt, zum Schadenersatz verpflichtet. Grundlage der Entschädigung ist der entstandene Zeitwertschaden. Ein Schädiger haftet mit seinem Vermögen und Einkommen für einen Schaden, den er einem anderen zugefügt hat.
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